Metallbau Ellbrück

Wir fertigen und vertreiben hochwertige Metallarbeiten und Wohnaccessoires

Impressum 

Name und Anschrift: M E T A L L B A U M E I S T E R   M I C H A E L  E L L B R Ü C K
Telefon: 0173 7241646
Fax: 06238 926447
E-Mail-Adresse: MEllbrueck@t-online.de  

Geschäftsführer: Michael Ellbrück                     
Firmensitz/ Registergericht: 

Starenweg 10a
67229 Gerolsheim
Deutschland        

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:  DE201360619
Inhaltlich verantwortlich: Michael Ellbrück   

 Haftungsausschluss für Inhalte und Links

1. Inhalt des Onlineangebotes

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

      

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendung

Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch die Auftragsbestätigung des Lieferers verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nur , wenn sie von ihm ausdrücklich anerkannt wurden.

2. Preise

Alle Preise sind Bruttopreise inkl. 19% Mwst.Versandkosten sind vorab zu erfragen.
3. Liefer- und Abnahmepflicht

Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Daten und der vereinbarten Vorabzahlung.

Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Wir liefern, so lange Vorrat reicht.
Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist eingehalten.
Der Lieferer ist zur Aufnahme von Anschlussaufträgen mit angemessenen Lieferfristen verpflichtet. Diese Verpflichtung beinhaltet keine Bindung an frühere Preisvereinbarung.
Ereignisse höherer Gewalt beim Lieferer oder seinen Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrung und unvorhersehbaren Lieferschwierigkeiten, sofern sie vom Lieferer nicht zu vertreten sind. Der Lieferer wird den Besteller hiervon unverzüglich benachrichtigen.

4. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang

Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen.

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerks auf den Besteller über.
5. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Besteller zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen ist. 

Bei Pfändung ist der Käufer vielmehr verpflichtet, den Lieferanten umgehend zu verständigen.
Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Lieferers die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferer alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte des Lieferers gegenüber den Kunden des Bestellers erforderlich sind.

6. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen sind in EUR an den Lieferer vorab zu leisten.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechnet, sofern der Lieferer nicht höhere Sollzinsen nachweist.

Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit der Forderungen des Lieferers zur Folge. Darüber hinaus ist der Lieferer berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Waren auf Kosten des Bestellers zurückholen.

7. Gewährleistung

Metalldesign ME, gewährt 24 Monate Garantie ab Auslieferungsdatum. Vorraussetzung ist fachgerechte Lagerung, Montage und Behandlung, und dass keine willkürliche Beschädigung der Ware erfolgte.

8. Mangelhaftung

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich geltend zu machen. Bei verdeckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf 1 Woche nach Festlegung, längstens aber auf 6 Monate nach Wareneingang.
Bei begründeter Mangelrüge – wobei für Qualität und Ausführung die vom Besteller schriftlich freigegebenen Ausfallmuster sind - ist der Lieferer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den Lieferer unfrei zurückzusenden.
Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge, nur zu Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch den Lieferer ist der Besteller berechtigt , nach vorheriger Verständigung des Lieferers nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.

9. Schutzrechte

Entwürfe und Konstruktionsvorschläge des Lieferers dürfen nur mit dessen ausdrücklicher Genehmigung weitergegeben werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort des Unternehmens.

  

Gerichtsstand ist das für den Ort der Rechnungsstellung zuständige Amtgericht in Grünstadt, dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel-, Scheckprozesse.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: Mai 2018

 

 

 

Metallbaumeister Michael Ellbrück Starenweg 10a - 67229 Gerolsheim Tel 0173-7241646 - Fax 06238-926447